Update vom 24.5.2018: Der zuvor im Innenausschuss ausgehandelte "Kompromiss" (siehe untenstehendes 5-Punkte-Massnahmenpaket) wurde heute im Landtag mit den Stimmen von CDU, GRÜNE und FDP beschlossen

Reaktionen auf den Kompromiss der Regierungsfraktionen

Lothar Dietrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion, zu dem Kompromiss (siehe unten stehende Pressemitteilung), der von den Regierungsfraktionen aus CDU und Grünen in Hessen zusammen mit der FDP ausgehandelt wurde:

Seit über einem halben Jahr kämpfen wir zusammen mit der Freien Liste im Immenhäuser Stadtparlament für die Abschaffung der Straßenbeitragssatzung und der Pflicht zur Erhebung von Strassenausbaubeiträgen. Zweimal wurde --übrigens gegen die Stimmen der SPD-- ein Aufhebungsbeschluss gefasst; zweimal veranlasste die Kommunalaufsicht den Bürgermeister, den Beschlüssen zu widersprechen. Und dies, obwohl die Stadt KEINEN defizitären Haushalt hat und das Land diesen Umstand mit einem Investitions-Zuschuss von 1,32 Millionen Euro aus der neuen Hessenkasse "belohnt".

Bis zum Schluss habe ich in Mails und letztmalig vor ein paar Tagen bei einer Konferenz in Gießen, auch in persönlichen Gesprächen mit dem Ministerpräsidenten und dem Vorsitzenden der CDU-Landtagsfraktion versucht, eine komplette Streichung der Vorschrift sowie einen finanziellen Ausgleich für die Kommunen zu erreichen. Leider fanden wir und die vielen Bürgerinitiativen im Land nur eingeschränktes Gehör. Ausschlaggebend war wohl auch, dass sich die sogen. Kommunalen Spitzenverbände wie Hessischer Städte und Gemeindebund und Hessischer Städtetag, gegen eine komplette Abschaffung der Strassenausbaubeiträge ausgesprochen hatten.

Hier wurde meiner Ansicht nach das "Wohl" der Kommunen vor die berechtigten Ängste der Bürgerinnen und Bürger vor finanzieller Überforderung gestellt. Für Immenhausen hoffe ich, dass wir in einer dritten Abstimmung nunmehr die Pflicht zur Erhebung sogenannter einmaliger Strassenausbaubeiträge abschaffen können. Ob es in der Folge zu den sogenannten "wiederkehrenden Beiträgen" kommt, steht derzeit in den Sternen.

Sicher ist allerdings, dass wir uns --nach diesem Teilerfolg-- seitens der CDU Immenhausen mit Unterstützung der BI "Strassebeitragsfreies Hessen" für eine endgültige Streichung der Vorschrift und einen entsprechenden finanziellen Ausgleich durch das Land einsetzen.

Nachstehend lesen Sie zu dem Thema die Pressemitteilung der CDU-Landtagsfraktion vom 9.5.2018:

Regelungen zu Straßenbeiträgen werden mit Augenmaß angepasst

- Mehr Entscheidungsfreiheit und Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
- Zahlungserleichterungen für die Beitragspflichtigen
- Förderung der solidarischen Variante der wiederkehrenden Straßenbeiträge

Anlässlich der heutigen Befassung des Innenausschusses mit dem Thema Straßenbeiträge, erklärte der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Alexander Bauer:

„Das Thema Straßenausbaubeiträge hat uns – wie viele Menschen in Hessen – sehr beschäftigt. Eine sinnvolle Lösung im komplexen Beitragsrecht, die den unterschiedlichen Anliegen gerecht wird und auch Folgewirkungen etwaiger Änderungen in den Blick nimmt, kann deswegen nicht eindimensional sein.

Die Koalitionsfraktionen sind sich mit der FDP einig, dass die Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung oberste Priorität hat. Die Erhaltung der kommunalen Straßen und die Beitragserhebung sind ureigene Aufgaben der Kommunen und unterliegen in ihrer Ausgestaltung der Entscheidungskompetenz der politischen Mandatsträger vor Ort. Zu dieser Entscheidungsfreiheit gehört die Möglichkeit selbst zu entscheiden, ob, wie und mit welchen Mitteln die Straßen vor Ort grundhaft erneuert werden sollen. Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung können die Kommunen künftig t selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben wollen. Wir erleichtern dazu die Entscheidungshoheit und die konkrete Umsetzung, um individuelle Härten, bei Anwohnerinnen und Anwohnern, die von hohen Beitragsrechnungen betroffen werden, abzumildern. Wir erleichtern die Zahlungsabläufe für betroffene Anlieger, damit Ratenzahlungen in jedem Fall möglich sind und die Raten bis auf 20 Jahre bei geringeren die Zinsen auf die Restschuld gestreckt werden können

Zur Vermeidung hoher Einmalzahlungen sind auch wiederkehrende Straßenbeiträge eine gute Alternative, denn hier können die Kosten auf mehr Schultern über einen längeren Zeitraum mit niedrigen Beiträgen verteilt werden. . Die Anhörung hat aber auch gezeigt, dass die Einführung dieser Form der Beitragserhebung für die Kommunen Verwaltungsaufwand und Kosten verursachen. Deswegen wollen wir die Umstellung vereinfachen und fördern die Einführung pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet für die Kommunen.“

Das 5-Punkte-Maßnahmenpaket im Überblick:

  1. Die Kommunen entscheiden selbst, ob sie Straßenausbaubeiträge erheben wollen - „soll“ wird zu „kann“.

  2. Auch defizitäre Kommunen sind frei in der Finanzierung Ihrer Straßensanierung – kein Zwang zur Erhebung von Straßenbeiträgen bei Defiziten im Haushalt.

  3. Erhebliche Verbesserungen/ Entlastungen für die Menschen – Ein Recht auf Ratenzahlung, Verlängerung der Raten auf 20 Jahre und niedrigere Zinsen.

  4. Kommunen, die wiederkehrende Straßenbeiträge erheben wollen, erhalten einen pauschalen Ausgleich ihrer Einführungskosten– wir fördern die Umstellung pauschal mit 20.000 Euro pro Abrechnungsgebiet für die Kommunen.

  5. Wir vereinfachen die Einführung von wiederkehrenden Straßenbeiträgen - Bisher müssen die Abrechnungsgebiete für die wiederkehrenden Straßenbeiträge durch einen „funktionalen Zusammenhang“ verbunden sein, diese Voraussetzung entfällt.

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