Hilfen für Selbständige, Kleinunternehmer und mittelständische Betriebe ausgeweitet.

Nachstehend die Beschlüsse zu finanziellen Hilfen, die der Hessische Landtag in dieser Woche insbesondere für sogen. Solo-Selbständige und Selbständige mit wenigen Angestellten sowie für kleine und mittlere Betriebe, beschlossen hat.
Die Pressemitteilung des Landes vom 25.3.2020 lesen Sie mit einem "Klick" auf Finanzhilfen für die Wirtschaft

Die Kurz-Mitteilung dazu, die wir von unserer Landesgeschäftsstelle der Kommunalpolitischen Vereinigung Hessen (KPV) erhalten haben, lautet:

Soforthilfe-Programm

Das Land Hessen ergänzt mit einem Soforthilfe-Programm für Solo-Selbständige und Kleinunternehmen den Rettungsschirm des Bundes. Der nicht-rückzahlbare Zuschuss des Bundes für Betriebe bis 5 Beschäftigte wird von 9.000 auf 10.000 Euro aufgestockt, für Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten von 15.000 auf 20.000 Euro.

Für Betriebe mit 11 bis 50 Beschäftigten, die vom Bundesprogramm nicht erfasst werden, gibt es einen nicht-rückzahlbaren Zuschuss vom Land in Höhe von 30.000 Euro.

Die Bundes- und Landesmittel sollen voraussichtlich aus einer Hand vom Regierungspräsidium Kassel in Abstimmung mit den IHKs und Handwerkskammern ausgezahlt werden. Nähere Informationen wird es in den nächsten Tagen geben. Informieren Sie bitte Ihre betroffenen Gewerbetreibenden vor Ort.

Weitere Informationen gibt es immer auf: www.hessen.de Beratung zur finanziellen Unterstützung des Unternehmens erhalten Sie auch bei der Hotline der WI-Bank unter: 0611 774 7333 oder auf: https://www.wibank.de/corona.

« Kommunalparlamente bleiben handlungsfähig – Bürgermeister-Direktwahlen erst wieder ab dem 1. November 2020 Kinderzuschläge (KIZ) für Eltern möglich, die ihre Kinder betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können »