Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion vom 10.10.2019

„Die einstweilige Verfügung des Landgerichts Kassel, dass das Krankenhaus Wolfhagen nur mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesundheit Nordhessen Holding (GNH) geschlossen werden darf, ist ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur dauerhaften Aufrechterhaltung der stationären Versorgung in Wolfhagen, mehr aber noch nicht“, so Alexander Lorch, sozialpolitischer Sprecher der CDU Kreistagsfraktion.

Lorch weiter:
„Mit dieser Entscheidung konnte zunächst etwas mehr Zeit bei der Suche nach alternativen Lösungen für einen dauerhaften Betrieb gewonnen werden. Damit ist aber die Gefahr, dass die GNH weiterhin mit allen Mitteln versuchen wird, ihre Schließungsabsicht umzusetzen, noch lange nicht gebannt.

Abzuwarten ist im Moment die Urteilsbegründung und perspektivisch steht auch noch der angekündigte Schritt der GNH zur Einlegung von Rechtmitteln im Raum. Wie diese ausfallen, kann derzeit niemand sicher vorhersagen.

Neben der rechtlichen Auseinandersetzung ist es daher von entscheidender Bedeutung, für das Krankenhaus in Wolfhagen recht kurzfristig ein Konzept zu entwickeln und umzusetzen, das die dauerhafte Sicherung des Standortes gewährleistet, ohne dass Defizite auflaufen, die nicht zu tragen sind.“

„Wir werden uns mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln für eine gesicherte stationäre Behandlung in Wolfhagen einsetzten und dabei den verantwortlichen Landrat bei allen sinnvollen Aktivitäten unterstützen, gleichzeitig aber auch nicht versäumen, ihn kritisch zu begleiten“, so Lorch abschließend.

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