🔸️ Geh-/Radweg Immenhausen-Mariendorf: Randstreifen durch den ZKD (Bauhof) gemäht 🔸️

Die von unserem Mariendorfer Ortsbeiratsmitglied Wolfgang Finis veranlasste Prüfung, wer für die Pflege des Geh-/Radweges zuständig ist, hat offenbar Erfolg gehabt. Die gerne und vielgenutzte 🚴‍♂️ Verbindung zwischen den beiden Stadtteilen wurde kürzlich wieder vernünftig befahrbar gemacht.

👉 Danke an unser Bauamt und vor allem dem ZKD 😃

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Streit um Unterhaltungspflicht des Geh-/Radweges geht leider in die nächste Runde

"Der Streit über die Zuständigkeit geht allersdings in die nächste Runde, wie man dem Bericht im letzten "Stadtboten" entnehmen kann.

Lothar Dietrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion:
Wolfgang Finis hatte am 12.7.2021 ausserdem ein Schreiben von der Stadtverwaltung erhalten, in dem man die Anerkennung einer Unterhaltungspflicht ablehnt, weil eine entsprechende Vereinbarung im Jahr 2000 zwischen dem damaligen Bürgermeister und dem Land als rechtsfehlerhaft angesehen wird. Grund: Sie wurde nicht von einem weiteren Mitglied des Magistrates (z.B. 1.Stadtrat) mit unterzeichnet. Dazu ein Auszug aus dem Schreiben vom 12.7.2021:

Die Rechtmäßigkeit des o.g. Dokuments wurde durch die Stadtverwaltung geprüft, die Aussage durch den Mitarbeiter von Hessen Mobil ist falsch. Gemäß Straßengesetz (StrG) ist der Eigentümer bzw. Träger der Straßenbaulast für die Landesstraßen das Land Hessen / Hessen Mobil und somit auch für die Unterhaltung- & Pflegemaßnahmen verantwortlich. Weiterhin gilt für das o.g. Dokument gemäß Hessischer Gemeindeordnung (HGO) für die Stadt keine Rechtsverbindlichkeit, da auf der vom „Land Hessen / Hessen Mobil“ vorgelegten Vereinbarung keine weitere Unterschrift des Magistrats der Stadt Immenhausen vorhanden ist und es sich um kein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt, sondern für unsere Stadt von erheblicher Bedeutung ist.

W. Finis hat sich daraufhin erneut schriftlich an das hessische Ministerium für Wirtschaft und Verkehr gewandt und um abschließende Klärung auf ministerieller Ebene gebeten! Sollte es einen Formfehler seitens des damaligen Immenhäuser Magistrates / des Bürgermeisters beim Abschluss der Zuständigkeits-Vereinbarung gegeben haben, dann muss dieser korrigiert werden, so der Vorsitzende der CDU-Fraktion!

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