Einen neuen Anlauf zur Abschaffung der StraßenBeitragsSatzung (kurz genannt "Strabs") unternehmen Freie Liste Immenhausen (FLI) und die CDU-Fraktion mit einem Antrag im Stadtparlament am 23.8.2018.

Die Stadtverordneten der Fraktionen FL und CDU haben im Herbst 2017 (gegen die Stimmen der SPD) zweimal mehrheitlich beschlossen, dass die Straßenbeitragssatzung aufgehoben werden soll.

Leider wurde Bürgermeister Schützeberg von der Kommunalaufsicht gezwungenen, den Beschlüssen zu widersprechen, so dass bis zum heutigen Tag eine Straßenbeitragssatzung in der Stadt Immenhausen aktiv ist und angewendet werden muss.

Vor kurzem hat die Landesregierung zusammen mit der FDP in Hessen ein neues Gesetz beschlossen, mit dem die Kommunen wieder ein Teil Selbstverwaltung zurückbekommen. Jede Kommune kann nun selbst entscheiden, ob sie Straßenbeiträge erheben möchte oder nicht; selbst defizitären Kommunen wird dieses Recht jetzt ausdrücklich zugebilligt.

Da es in der Stadt Immenhausen in den zurückliegenden Jahren traditionell kaum einmal zur Anwendung der Straßenbeitragssatzung kam, sehen wir es als positive Möglichkeit an, diese mit dem Beschluss zu unserem Antrag aufzuheben.

Den kompletten Antrag lesen Sie mit einem "Klick" auf Antrag Strabs

Den Artikel aus der HNA vom 12.7.2018 lesen Sie mit einem "Klick" auf Dritter Anlauf zur Abschaffung der Straßenbeiträge

Weitere Anmerkungen der CDU Immenhausen zu diesem Thema:

Lothar Dietrich, Vorsitzender der CDU-Fraktion: Ich habe zuletzt bei der Kommunalkonferenz der Landes-CDU Anfang Mai in Gießen mit den Führungsspitzen unserer Partei (einschl. Ministerpräsident und Fraktionsvorsitzenden) über dieses Thema kontrovers diskutiert. Ich habe dort klar gemacht, dass wir seitens der Immenhäuser CDU-Fraktion weiter zu unserer Forderung an die Landesregierung stehen, einen Zuschuss an diejenigen Kommunen zu bezahlen, die keine Straßenausbaubeiträge mehr erheben. Damit soll der bisher in den kommunalen Straßenbeitragssatzungen vorgesehene Anteil der Bürgerinnen und Bürger für den Straßenausbau ausgeglichen werden. In weiteren Schreiben an die Landtagsfraktion habe ich ausgeführt, dass wir uns dazu ein Kommunales Investitionsprogramm Straßensanierung ("KIP Straßensanierung") wünschen würden, aus dem auf Antrag und Nachweis der für die jeweilige Straßenkategorie vorgesehene Anlieger-Anteil an die Kommune gezahlt wird. Eine ähnliche Regelung gab es schon beim sogen. Gemeinde-Verkehrs-Finanzierungs-Gesetz (kurz GVFG). Bei den hohen Steuereinnahmen der letzten Monate und den positiven Prognosen für die nahe Zukunft muss es unserer Ansicht nach möglich sein, aus dem Landeshaushalt diese Mittel bereit zu stellen!

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